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Fahrzeug-Veräußerung nach Verkauf: Muss ich trotzdem meine Kfz-Versicherung kündigen?

August 10th, 2011

Wer ein Fahrzeug im angemeldeten und damit versicherten Zustand verkauft und damit veräußert, sollte einige Aspekte beachten. Diese beziehen sich aber ausschließlich auf den Sachverhalt, dass ein gültiges Versicherungsverhältnis (Kfz Versicherung berechnen) vorliegt und das Kfz bei der Übergabe noch angemeldet ist. Grundsätzlich sollte man wissen, dass mit dem Verkauf eines Autos nicht automatisch auch der Versicherungsvertrag erlischt. Dies ist – wie angedeutet – nur dann möglich, wenn das Fahrzeug auch abgemeldet wird. Denn ein angemeldetes Fahrzeug muss stets über eine gültige Police verfügen, auch dann, wenn man dieses verkauft. So kann man als Verkäufer eines angemeldeten Pkw die Versicherung gar nicht kündigen (Kfz Versicherung kündigen Muster), da braucht man auch keine Kfz Versicherung Preisvergleich durchzuführen. Dies sollte unbedingt beachtet werden. So ist es vonseiten des Verkäufers erforderlich, den Versicherer über die Absicht der Veräußerung zu informieren. Diese überträgt den Versicherungsschutz dann zum Zeitpunkt der Veräußerung an den Käufer. In diesem Fall haben sowohl Käufer als auch Verkäufer binnen einem Monat die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Der Käufer hat darüber hinaus die Option, das gültige Versicherungsverhältnis noch bis zum Stichtag laufen zu lassen, oder aber direkt zu kündigen. Es wird dringend davon abgeraten, Fahrzeuge ohne Information an die KFZ Versicherung zu veräußern. In diesem Fall würde der Käufer – genau genommen das Fahrzeug – mit der Police des Verkäufers fahren. Bei einem Unfall oder Vergleichbarem kann es nun vorkommen, dass der Verkäufer und Noch-Versicherungsnehmer für den Schaden haften muss und entsprechende Prämien in Bezug auf die Schadenfreiheitsklasse verliert. Als sichere wie auch unkomplizierte Variante wird hingegen die Übergabe eines abgemeldeten Fahrzeugs verstanden. In diesem Fall kann sich der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, sodass für den Verkäufer nach der Abmeldung und gleichzeitigen Kündigung des Versicherungsverhältnisses keinerlei Aspekte im Bereich Autoversicherung zu beachten sind.

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